Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat vor den Folgen eines ungeordneten Brexits für den grenzüberschreitenden Datenverkehr in Europa gewarnt und Gegenmaßnahmen gefordert. „Aus Sicht der Wirtschaft brauchen wir dringend pragmatische Lösungen, um weiterhin einen rechtssicheren Datentransfer in und aus dem Vereinigten Königreich zu gewährleisten“, sagte der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks dem Handelsblatt. „Helfen würde hier zum Beispiel eine Übergangsfrist, innerhalb der Betriebe personenbezogene Daten auch nach einem Brexit weiterhin sicher austauschen können.“
Hintergrund ist, dass Großbritannien ohne einen Brexit-Vertrag datenschutzrechtlich als Drittland eingestuft würde. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht in solchen Fällen für die Datenübermittlung strenge Vorgaben vor – verlangt wird etwa ein Datenschutzniveau, das europäischen Standards im Wesentlichen gleichwertig ist. „Technisch gesprochen braucht es dafür einen sogenannten Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission“, erläuterte Dercks. Da es einen solchen bislang nicht gibt, könnten Daten über entsprechende Standardvertragsklauseln oder über eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen weiter ausgetauscht werden.
„Übermittelt ein Unternehmen personenbezogene Daten ohne geeignete Grundlage in ein Drittland, drohen Bußgelder“, warnte der DIHK-Experte. „Daher sollten Unternehmen identifizieren, welche Prozesse betroffen sind und dann Anpassungen vornehmen.“ Gerade für kleine und mittlere Betriebe sei das „eine enorme Herausforderung und mit hohen Kosten verbunden“. Laut Dercks findet etwa 75 Prozent des grenzüberschreitenden britischen Datenverkehrs mit den EU-Mitgliedstaaten statt. „Dies liegt vor allem am großen Dienstleistungssektor in London, für d en der grenzüberschreitende Datenaustausch besonders wichtig ist.“ Aber auch für das produzierende Gewerbe spielten Datenflüsse etwa im Produktionsprozess eine immer größere Rolle.