Der ifo-Präsident Clemens Fuest unterstützt die von der OECD geplante Mindestbesteuerung für Unternehmen auf internationaler Ebene.
„Dies würde unerwünschte Steuervermeidung einschränken, die entsteht, weil Unternehmen ihre Gewinne verlagern können. Gleichzeitig muss Doppelbesteuerung verhindert werden“, schreibt Fuest in einem Papier, das er zusammen mit den Autoren Mathieu Parenti und Farid Toubal für das Beratergremium des französischen Premierministers Edouard Philippe, den Conseil d’Analyse Economique, verfasst hat.
Die Autoren empfehlen, dass ein zu besteuernder Firmensitz auch dort angenommen wird, wo es lediglich eine „digitale Präsenz“ eines Unternehmens gibt. „Dies sollte Bestandteil künftiger internationaler Steuerregeln sein“, sagt Fuest.
Von der OECD wird derzeit angeregt, Gewinne künftig per „Residualgewinn-Aufteilung“ zu besteuern – und zwar nicht nur in Produktions-, sondern auch in Vermarktungsländern. Diese Methode lehnen Fuest und seine Ko-Autoren als zu kompliziert ab. Stattdessen schlagen sie vor, einen Teil der Gesamtgewinne den Vermarktungsländern zuzuordnen, damit sie dort besteuert werden können. Deutschland würde bei dieser Regelung allerdings Steueraufkommen verlieren. Wenn sich die Verlagerung auf Residualgewinne (der Teil der Gewinne, der 12 Prozent Kapitalrendite übersteigt) beschränkt, sind die Steueraufkommensverluste für Deutschland allerdings gering (0,1 Prozent des Gewinnsteueraufkommens).
Außerdem sprechen sich Fuest, Parenti und Toubal dafür aus, klarere Regeln für Länderberichte der Firmen aufzustellen. Diese Daten müssten Unternehmen nicht zwingend veröffentlichen, sie aber zumindest für statistische Analysen zugänglich machen.
Koautor Parenti arbeitet an der Université Libre de Bruxelles (ULB) und am Centre for Economic Policy Reseach (CEPR); Toubal an der École normale supérieure (ENS) in Paris-Saclay und ist Mitglied des Conseil d’Analyse Economique (CAE).