Zu den vielen Versprechungen, die Ursula von der Leyen dem Europaparlament vor ihrer Wahl zur neuen EU-Kommissionspräsidentin gemacht hat, gehört auch das Thema Steuergerechtigkeit. Ganz oben auf der Agenda: eine faire Besteuerung der Digitalwirtschaft.
Börsen-Zeitung: „Keine Illusionen“, Kommentar zur Forderung nach einer Digitalsteuer von Andreas Heitker
Sollte es auf OECD-Ebene keine internationale Verständigung geben, befürwortet von der Leyen einen Alleingang der EU. Unterstützung für diesen Weg erhielt sie am Dienstag noch einmal von der amtierenden Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager, die sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit Google, Apple & Co. angelegt hat und die auch in der nächsten EU-Kommission eine starke Rolle spielen wird. Der Druck müsse aufrechterhalten werden, um eine rasche Lösung zu erreichen, betonte Vestager in Berlin.
Doch sollte sich niemand Illusionen machen! Über die Einführung einer Digitalsteuer in Europa kann die EU-Kommission ebenso wenig entscheiden wie das Europaparlament. Der Ball liegt hier bei den EU-Mitgliedstaaten, die über eine solche Steuer einstimmig entscheiden müssten. Und dies ist aktuell kaum vorstellbar.
Auch die Juncker-Kommission hatte ja schon eine Digitalsteuer vorgeschlagen, die aber selbst in einer deutlich abgespeckten Version im März im EU-Finanzministerrat gescheitert ist. Es gibt Länder mit (berechtigten) grundsätzlichen Bedenken, die wohl auch ein neuer Vorstoß der nächsten EU-Kommission nicht ausräumen würde.
Eine globale Verständigung auf eine Mindestbesteuerung wäre ohnehin der bessere Weg. Auf OECD-Ebene wird daran bereits mit Hochdruck gearbeitet, auch wenn noch längst nicht absehbar ist, ob eine Einigung – wie auch von Bundesfinanzminister Olaf Scholz erhofft – bis Ende 2020 gelingen wird.
In mehreren EU-Staaten, die sich darauf nicht verlassen wollen, wurden bereits nationale (Übergangs-)Lösungen eingeleitet. In Frankreich hat das Parlament im Juli Nägel mit Köpfen gemacht und eine Digitalsteuer rückwirkend zum Jahresbeginn verabschiedet. Die Reaktionen vor allem der betroffenen amerikanischen Konzerne unterstreichen, dass diese Steuer durchaus Wirkung entfalten kann. Die Drohung von US-Präsident Donald Trump, mit Zöllen auf französischen Wein zu antworten, hat Amtskollege Emmanuel Macron auf dem G7-Treffen mit Versprechungen für den Fall einer globalen Verständigung geschickt eingefangen. Und er hat mit seinem Vorgehen auch anderen willigen EU-Staaten einen Plan B aufgezeigt, sollte es auf OECD-Ebene nicht klappen.(ots)
Seit wann gibt es eigentlich ein Steuererfindungsrecht? In Deutschland gibt es das jedenfalls nicht (siehe auch Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages zur CO2-Steuer).
Aber gut, selbst wenn wir eine Digitalsteuer brauchen – brauchen wir? –, wie wird verhindert, dass das nicht an den Kunden, den Endnutzer durchgereicht wird und so der normale „Steuerbürger“ wieder dafür aufkommen muss? Und woran bemisst sich die Digitalsteuer dann definitiv, ist sie nicht eine weitere Körperschaftssteuer? Und wenn ja, lässt diese sich dann nicht weiter umgehen mit Tricks und Auslandsgesellschaften?
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