Der Finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lothar Binding, fordert die Abschaffung der Abgeltungsteuer von 25 Prozent bei Zinserträgen.
Statt dessen sollen Zinserträge künftig wieder nach dem individuellen Einkommensteuersatz besteuert werden, erklärte Binding gegenüber der WirtschaftsWoche. Die Abgeltungsteuer war 2009 unter dem damaligen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) eingeführt worden, um Steuerhinterziehung bei Kapitalerträgen zu verhindern; seither führen die Finanzinstitute 25 Prozent aller ausgezahlten Zinsen und Dividenden direkt an den Fiskus ab. Allerdings, so der SPD-Politiker, sei inzwischen die Informationslücke bei ausländischen Kapitalerträgen durch die Einführung des automatischen Informationsaustausches von Kontodaten geschlossen. Für Binding ist die Überführung der Abgeltungsteuer in den Einkommensteuertarif eine Frage der Gerechtigkeit: „Dann bezahlen geringe Einkommen wie bisher keine Einkommensteuer, mit steigendem Einkommen steigt auch die Steuer, die dann ab 270.501 Euro bei 45 Prozent liegt.“ Bei Veräußerungsgewinnen und Dividenden will Binding dagegen an der Abgeltungsteuer festhalten.
Es gibt ja schlicht auch keine Zinsen mehr, gar minus Zinsen und bei einer Steuer auf Minus… würde der Steuermichel da nicht eigentlich Plus machen? Also besser abschaffen, weil der Soze lieber nimmt als gibt.
Besteuerung von Kapitaleinkommen
Kapitaleinkommen werden oberhalb eines Freibetrags nur mit 25% besteuert, während Arbeitseinkommen, je nach Einkommenshöhe deutlich höher besteuert werden. Es scheint daher eine ungerechte Besteuerung vorzuliegen. Es wurde jedoch schon früh erkannt, dass hier ein voreiliger Schluss gezogen worden ist.
John Stuart Mill hat bereits im 19. Jahrhundert das bis heute etablierte Steuersystem kritisiert. Er brachte es in seinen “Principles of Political Economy” wie folgt auf den Punkt:
“Denn was gespart und fest angelegt wird, zahlt künftig Einkommensteuer von den Zinsen oder Gewinnen, die es bringt, trotzdem dass es bereits als Kapital besteuert worden ist. Wenn daher Ersparnisse von der Einkommensteuer nicht ausgenommen werden, werden die Steuerzahler von dem, was sie sparen, doppelt, und dagegen nur einmal von dem was sie ausgeben, besteuert. Der so zum Nachteile der Vorsorglichkeit und der Wirtschaftlichkeit geschaffene Unterschied ist nicht nur unpolitisch, sondern auch ungerecht.”
Auch der österreichische Nationalökonom Joseph Schumpeter hat das Problem der Besteuerung von Kapitaleinkommen früh erkannt: “Was der Sparer von dem gesparten Einkommensteil hat, ist der Ertrag aus seiner Investition. Dieser Ertrag wird nun durch die herrschende Praxis zweimal geschmälert. Zuerst dadurch, dass die auf die Sparsumme entfallende Einkommensteuer den Ertrag kleiner macht als er sonst wäre und sodann dadurch, dass von diesem also durch die Einkommensteuer schon verringerten Betrag nochmals Einkommensteuer zu zahlen ist.”
Man kann den Zusammenhangen auf eine einfache Formel bringen: Ein Sparer ist steuerlich stärker belastet wie es dem Steuersatz entspricht. Das Problem ist leider von den meisten Menschen bis heute nicht verstanden. Häufig wird argumentiert, dass das Kapitaleinkommen neues Einkommen sein, welches natürlich besteuert werden müsste. Die steuerliche Vorbelastung des gesparten Kapitals wird indes nicht beachtet oder verstanden.
Ein einfaches Zahlenbeispiel kann hier hilfreich sein. Es soll das Einkommen von zwei Jahren betrachtet werden. Person A erhält im Jahr eins 100 € und im Jahr zwei 10 €. Das Gesamteinkommen beträgt dann 110 €. Person B erhält im Jahr eins ebenfalls 100 € aber im Jahr zwei nichts. Die 100 € werden in diesem Rechenbeispiel zu 10% angelegt. Im Jahre zwei erhält die Person B dann 10 Zinseinkommen. Das Gesamteinkommen beträgt dann ebenfalls 110 €. Beide Personen haben gleich große Einkommen.
Was geschieht wenn eine Steuer von 50% eingeführt wird? Die Antwort scheint banal zu sein. Das Einkommen beträgt nach Steuern (100€+10€)*0,5=55€. Rechnen wir nach.
Person A erhält im ersten Jahr nach Steuern 50€ und im zweiten Jahr 5 €. Das Gesamteinkommen beträgt somit wie erwartet 55€.
Die Person B erhält im ersten Jahr ebenfalls 50€. Diese 50 € werden zu 10% angelegt. Im Jahr zwei erhält der Sparer 5€ von denen aber noch 2,5€ an Steuern zu zahlen sind. Person B erhält nach Steuern 2,5€. Das Gesamteinkommen beträgt somit 52,5€. Das Gesamteinkommen hat sich stärker reduziert, als es dem Steuersatz entspricht. Soll diese Benachteiligung des Sparers vermieden werden, so muss entweder das gesparte Einkommen unbesteuert bleiben, wie bei der Riesterente, oder die Zinseinnahmen müssen steuerfrei sein. Der erste Fall wird als Sparbereinigung und der zweite als Zinsbereinigung bezeichnet. Beide Methoden führen dazu, dass dem Sparer 55€ nach Steuern bleiben. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Inflation im Steuerrecht nicht berücksichtig wird. Erhält ein Sparer 2% Zinsen und die Inflation liegt ebenso bei 2%, dann ist reale Ertrag 0%. Trotzdem fallen Steuern an. Das Steuersystem ist völlig unlogisch und ungerecht.
Diesem sozialistische Abschaum muss endlich sein gefräßiges Maul gestopft werden.