Amazon gerät schon wieder mit dem Bundeskartellamt aneinander.
Die Bonner Wettbewerbshüter haben ein weiteres Verfahren gegen den Online-Händler eingeleitet und nehmen dabei auch den Technologiekonzern Apple als Amazon-Lieferanten mit unter die Lupe. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (F.A.Z./Donnerstagsausgabe). „Wir möchten klären, ob und in wie weit Amazon mit Markenherstellern zu Lasten von Dritthändlern kooperiert“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt der F.A.Z.
Dabei geht es um die Frage, ob die Sperrung von Dritthändlern auf der Amazon-Plattform für den Verkauf von Markenprodukten zulässig ist. „Bei manchen Marken werden pauschal alle Händler mit Ausnahme von Amazon selbst und dem jeweiligen Markenhersteller ausgeschlossen“, erläuterte Mundt. Bei anderen Marken beziehe sich der Ausschluss nur auf bestimmte Dritthändler.
Prominentestes Beispiel ist die Kooperation mit Apple. Seit Anfang 2019 ist der Verkauf von Apple-Produkten auf dem deutschen Amazon-Marktplatz nur noch autorisierten Apple-Händlern sowie Amazon selbst erlaubt. Solche Vereinbarungen könnten zwar auch zum Schutz vor Produktpiraterie dienen. Sie müssten aber „das Gebot der Verhältnismäßigkeit wahren und dürfen nicht zu einer Ausschaltung des Wettbewerbs führen“, sagte Mundt der F.A.Z .