Die Zahlen sprechen für sich – und für eine dringend nötige Entlastung der Menschen: 13,5 Milliarden Euro Jahresüberschuss im Bundeshaushalt! Davon müssen Bürger und Betriebe jetzt profitieren.
„Es wird höchste Zeit! Die Mittelschicht braucht dringend Entlastungen!“, fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Nach aktuellen Presseberichten will die SPD auf die Union zugehen und die Soli-Teilabschaffung nicht wie geplant ab 2021, sondern schon in diesem Sommer umsetzen. Holznagel bekräftigt: „Wir haben lange genug über den Soli diskutiert. Der erste Schritt ist gemacht, eine Teilabschaffung ist gelungen – allerdings erst ab dem Jahr 2021. Mit Blick auf die volle Kasse von Bundesfinanzminister Olaf Scholz ist dieser Zeitplan nicht länger erklärbar – deshalb muss die Politik die Soli-Abschaffung vorziehen. Wir haben den Soli fast drei Jahrzehnte gezahlt – das reicht!“
Politischer Streit um den Soli – Unser Appell für ein früheres Soli-Ende
Ursprünglich sollte der Zuschlag erst ab dem Jahr 2021 für 90 Prozent der Soli-Zahler entfallen. Im Gegenzug hatten wir als Bund der Steuerzahler das Soli-Aus schon ab dem Jahr 2020 gefordert. Der Grund lag immer auf der Hand: Die Politik hatte den Soli von Anfang an mit den Aufbauhilfen für die neuen Bundesländer verknüpft – dieser Solidarpakt ist aber zum Jahresende 2019 ausgelaufen, sodass der Solidaritätszuschlag keine Rechtfertigung mehr hat.
- Deshalb bringen wir es auf den Punkt: „Die Politik muss Wort halten!“, fordert Holznagel und meint vor allem den wichtigen zweiten Schritt, der auf eine Teilabschaffung folgen muss: „Der Soli muss für alle fallen!“ Denn: Auch bei einem teilweisen Soli-Aus müssten Sparer, GmbHs und Fachkräfte die Ergänzungsabgabe weiterzahlen. „Die Politik muss sich zum kompletten Soli-Aus bekennen! Der Soli ist nicht mehr verfassungsgemäß!“
Wir klagen gegen den Soli
Um der politischen Forderung Nachdruck zu verleihen, unterstützt der Bund der Steuerzahler bereits zwei Musterklagen. Eine bezieht sich auf das Streitjahr 2007 und liegt dem Bundesverfassungsgericht vor (Az.: 2 BvL 6/14). Eine zweite Klage bezieht sich explizit auf das Jahr 2020. Diese ist beim FG Nürnberg anhängig (Az. 3 K 1098/19).