CDU will Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden beschließen

Die CDU will das Klagerecht von Umweltverbänden einschränken, um schnelleres Planen und Bauen von Infrastrukturprojekten zu ermöglichen.

Einen entsprechenden Antrag, der unter anderem von vier Landesverbänden für den Bundesparteitag am 22./23. November in Leipzig initiiert wurde, hat die Antragskommission zur Annahme empfohlen. Das geht aus dem Antragsbuch für das Delegiertentreffen hervor, das dem Handelsblatt vorliegt.

„Umweltverbände sollen nur klagen dürfen, wenn die Belange des entsprechenden Verbands direkt betroffen sind oder eine ordnungsgemäße Beteiligung der Umweltverbände im Genehmigungsverfahren nicht gegeben war“, heißt es in dem Antrag. „Ansonsten wird das Verbandsklagerecht pauschal für die Blockade von Infrastrukturprojekten benutzt.“ Die Klagen von Umweltverbänden sollten sich auf umweltbezogene Rechtsvorschriften beschränken und ni cht mehr auf Basis von wirtschaftlichen Bedenken erfolgen können.

Generell heißt es in dem Antrag, dass sich Planungs- und Genehmigungsverfahren für Bauvorhaben in Deutschland oft über Jahre hinzögen und ein „massives Hindernis für neue Investitionen in Betriebe und Infrastrukturen“ seien. „Dies ist aus Sicht vieler Bürger und Unternehmen ein unhaltbarer Zustand.“ Einer der Gründe liegt in der wachsenden Zahl geltender planungs- und umweltrechtlicher Vorgaben. Als Beispiele für lange Verfahren werden die Elbvertiefung, der Bau neuer Bahnstrecken oder Autobahnen genannt.

3 Antworten auf „CDU will Einschränkung der Klagerechte von Umweltverbänden beschließen“

  1. Tja, wer ist eigentlich gegen den Schutz von Wanderkröten, oder den Brutplatz eines seltenen Reiherpärchens? Niemand, nicht einmald ie CDU. Aber: die Blockkade von Infrastrukturprojekten aus Klagelaune, als Marketingmaßnahme, zur Selbstbeiwröäucheurng. Da ist der Vorstoß doch gnz gut! Wann geht es der DUH an den Kragen? Die Klagen doch zum Geldverdienen, oder?

  2. Keine richtige Beteiligung am Genehmigungsverfahren. Das erinnert doch ein wenig an die jüngste EuGH-Rechtsprechung. Da haben die Behörden doch tatsächlich auf Insel A über das Bauprojekt auf Insel B informiert – doof gelaufen. Hinterher schwierig aufzulösen.

    An sich ein guter Vorstoß, das Klagerecht – das hier sicherlich auch, aber nicht nur, missbräuchlich ausgeübt wurde – ein wenig einzuschränken.

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