DSW: Wir fordern die Bundesregierung, insbesondere Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, die finanzpolitischen Pläne zur Finanztransaktionssteuer, zur gezielten Beibehaltung des Solidaritätszuschlages auf Kapitalerträge und zur Versagung der steuerlichen Anrechnung von Totalverlusten dringend zu überdenken und zu stoppen, da diese Maßnahmen sämtlich die gewünschten Effekte nicht erreichen können und damit vielmehr auch rechtlich höchst umstrittene Belastungen und Signale gesetzt werden, die eine Eigeninitiative zur privaten Altersvorsorge bereits im Keim ersticken.
Anstatt den eigenverantwortlichen Vermögensaufbau und die eigenmotivierte Altersvorsorge zu torpedieren und zu erschweren, sollten die Bundesregierung und Olaf Scholz vielmehr die Bundesbürger durch entlastende Maßnahmen dabei unterstützen, sich für die merkliche Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu engagieren.
In Bezug auf die Finanztransaktionsteuer ist zunächst festzuhalten, dass die ursprüngliche Intention als Reaktion auf die Finanzkrise, über eine solche Steuer hochspekulative Finanzgeschäfte sowohl ordnungspolitisch als auch finanzpolitisch zu adressieren, prinzipiell positiv zu sehen ist.
Warum aber die von Olaf Scholz vorgesehene FTT ausschließlich Aktionäre und damit Anleger, die der Industrie wichtiges Eigenkapital zur Verfügung stellen, erfasst werden sollen, verschließt sich dem Betrachter vollkommen. Damit werden sowohl die falschen Anlageobjekte als auch die falschen Anleger getroffen.
Eine Transaktionssteuer wäre überhaupt nur dann sinnvoll, wenn sie sich in ein neues, ausgewogenes System einbettet, das ein langfristiges und der Volkswirtschaft dienendes Zurverfügungstellen von Kapital fördert, indem die langfristige Anlage und Investition entlastet wird.
So ist auch die Frage zu stellen, warum der Verkauf von Immobilien nach zehn Jahren oder von Gold nach bereits einem Jahr steuerfrei möglich ist, bei Aktien als klassischem Sachwert aber nicht. Hier sollte angesetzt und mindestens einen Gleichlauf hergestellt werden, anstatt Aktionäre und Anleger gezielt mit neuen Steuern zu belasten.
Unabdingbar ist auch die deutliche Erhöhung des Sparerfreibetrages, um so auch einkommensschwächeren Bürgern und Familien zu ermöglichen, sich angemessen und eigenverantwortlich um ihre Altersvorsorge zu kümmern.
Ganz aktuell wird zudem von Olaf Scholz vorgeschlagen, die steuerliche Anrechenbarkeit aufgrund von Totalausfällen erlittenen Verlusten auszuschließen. Und auch hier werden wieder allein private, langfristige Anleger von Aktien und Anleihen getroffen, die eben nicht wie institutionelle Anleger schnell ein sinkendes Schiff verlassen.
Mit diesem Vorschlag zwingt Olaf Scholz die von Totalverlusten bedrohten Anleger, allein aus fiskalischen Gründen Verluste zu realisieren, damit diese noch angerechnet werden. Dies ist sowohl steuerlich als auch wirtschaftlich vollkommen absurd und nicht im Ansatz nachvollziehbar. Auch der BFH vertritt in seinen einschlägigen Entscheidungen die gegensätzliche Position.
Mit diesem Vorstoß fordert unser Finanzminister bewusst eine erneute gerichtliche Klärung heraus.
Alle drei Maßnahmen treffen normale Anleger – isoliert und in ihrer Kombination. Vor diesem Hintergrund fordern wir Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf, seine Pläne dringend zu überdenken und zu prüfen, ob mit den geplanten Maßnahmen ordnungs- und finanzpolitisch überhaupt die gewünschten Effekte erreichen werden können oder nicht vielmehr auch rechtlich höchst umstrittene Belastungen und Signale gesetzt werden, die eine Eigeninitiative zur Altersvorsorge bereits im Keim ersticken.
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