Das Bundesjustizministerium will die Frist zur Restschuldbefreiung für Verbraucher halbieren von derzeit 6 auf 3 Jahre. Das plant die Ministerin Christine Lambrecht (SPD) nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Donnerstagausgabe). Für unternehmerisch tätige Personen schreibe diesen Schritt die EU-Richtlinie zur Restrukturierung und Insolvenz ausdrücklich vor.
„Ich setze mich dafür ein, dass das gleiche auch für Verbraucherinnen und Verbraucher gilt“, sagte die Ministerin der F.A.Z. Um einen abrupten Übergang von der sechsjährigen zur dreijährigen Entschuldungsfrist zu verhindern, plane sie eine schrittweise Kürzung der Entschuldungsfrist. Das soll auch verhindern, dass Schuldner ein Verfahren verzögern, um die Schulden dann in der Hälfte der Zeit loszuwerden.
Finde ich gut; es gibt immerhin einen EU-weiten Insolvenzwettbewerb. Wer in der Lage/schlau ist, hat ausreichend vorher einen Wohnsitz in England oder Spanien und profitiert dann von einer Restschuldbefreiung von ab 12 Monaten. Immerhin gilt gerade im angelsächsischen Rechtskreis, dass jeder Schuldner Anspruch auf einen „fresh and new start“ hat.
Deutschland tut gut daran, sein Verbraucherinsolvenzrecht entsprechend zu überarbeiten.