Rund sechs Millionen Bürger müssen trotz des Abbaus auch nach 2021 den Solidaritätszuschlag weiterzahlen.
Dies geht aus einer noch unveröffentlichten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
0,9 Millionen müssen den Soli aufgrund ihres Verdiensts voll weiterzahlen, 2,8 Millionen Einkommensteuerzahler teilweise. Dazu wird der Solidaritätszuschlag unvermindert auf die Kapitalertragsteuer erhoben. Dadurch können Arbeitnehmer, Rentner oder Selbständige auch trotz geringer Lohneinkünfte weiter vom Solidaritätszuschlag betroffen sein. „Die betrifft schätzungsweise 2,2 Millionen Personen“, heißt es in der Studie. Hinzu kommen noch 500.000 Unternehmen, die den Soli unverändert auf die Körperschaftsteuer zahlen müssen.
Rund 20 Millionen Einkommensteuerzahler zahlen dank der Reform anders als bisher künftig gar keinen Soli mehr. Damit sind insgesamt 33,7 Millionen einkommensteuerpflichtige Personen nicht mehr vom Solidaritätszuschlag betroffen. Die Große Koalition hatte im Vorjahr beschlossen, zum 1. Januar 2021 den Soli für 90 Prozent der Steuerzahler wegfallen zu lassen. 6,5 Prozent sollen ihn teilweise weiterzahlen, 3,5 Prozent voll. Diskutiert wird derzeit noch, ob der Soli-Abbau auf den 1. Juli dieses Jahres vorgezogen wird. Dies hatte die SPD vorgeschlagen.