Der Staatsrechtler Joachim Wieland hält ein Verbot von Negativzinsen auf Guthaben unter bestimmten Voraussetzungen für möglich.
Zwar würde eine solches Verbot in die Vertragsfreiheit und damit in die Berufsfreiheit der Banken eingreifen, sagte der Professor an der Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem Handelsblatt.
Jedoch: „Der Eingriff wäre gerechtfertigt, wenn er verhältnismäßig wäre, insbesondere einem vernünftigen Zweck diente.“ Den Schutz kleinerer Anleger könne der Gesetzgeber als „vernünftigen Zweck“ ansehen. „Zumutbar und damit verhältnismäßig dürfte der Eingriff für die Banken so lange sein, wie diese mit den Guthaben Erträge erwirtschaften können. Das dürfte gegenwärtig noch der Fall sein“, so Wieland.
Also… unerhört! Der deutsche Fiskus verdient gerade Geld. Ganze 5 Mrd. hat die fette Henne schon ins Nest geholt mit Schulden machen und Negativzins kassieren.
Achso… wir wollen es nur den Privatbanken verbieten? Na bitte, warum nicht. So ein wenig Sozialismus. Und Banker sind schlau, die reichen das an den Kunden mit anderen Entgelten durch, die der Bundesgerichtshof erst und wie üblich Jahre später verbieten wird.
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Achso… wir wollen es nur den Privatbanken verbieten? Na bitte, warum nicht. So ein wenig Sozialismus. Und Banker sind schlau, die reichen das an den Kunden mit anderen Entgelten durch, die der Bundesgerichtshof erst und wie üblich Jahre später verbieten wird.