Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat verstärkte Anstrengungen zur Digitalisierung der Verwaltung gefordert.
Gerade die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass digitale Verwaltungsangebote von den Bürgerinnen und Bürgern, aber vor allem auch von den Unternehmen erwartet und nachgefragt würden, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg dem Handelsblatt. Das Onlinezugangsgesetz biete nun die Chance, einen „digitalen Modernisierungsschub“ auszulösen. „Allerdings müssen wir diese Gelegenheit auch nutzen und dürfen uns nicht in digitaler Kleinstaaterei verlieren“, warnte Landsberg. „Wir dürfen den Prozess nicht zerreden, sondern müssen schnell und zielgerichtet handeln.“
Laut dem Onlinezugangsgesetz sollen von 2022 an 575 Verwaltungsleistungen vom Antrag für einen Personalausweis bis zum Antrag für Elterngeld oder den Führerscheinantrag nach einheitlichen Standards auch in digitaler Form angeboten werden.
Um bei dem Projekt schneller voranzukommen, schlägt Landsberg eine Prioritätensetzung vor. „Deutschland sollte prioritär die Verfahren digitalisieren, die auch nachgefragt werden und die den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Zeit und Wege sparen“, sagte er. Wichtig sei es auch, die Prozesse und Verfahren in den Verwaltungen durchgehend digital zu machen, damit auch echte Synergieeffekte erzielt werden könnten. „Dann kann aus der Digitalisierung eine Win-Win-Situation werden: Für Bürgerinnen und Bürger und für die Verwaltungen.“