Nach der Insolvenz des Pauschalreise-Veranstalters Thomas Cook droht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem Versicherer Zurich mit juristischen Konsequenzen, sollte der sich weiter weigern, die Kosten für die Rückbeförderung der Thomas-Cook-Kunden zu übernehmen.
„Wir sagen, die Kosten für die Rückholung von gestrandeten Urlaubern müssen „on top“ zur Obergrenze kommen“, sagte Lambrecht dem Handelsblatt. Dann wären es nicht 110 Millionen Euro, sondern insgesamt 170 Millionen Euro. „Darüber sind wir mit dem Versicherer bislang nicht einig geworden. Das muss gegebenenfalls auch gerichtlich geklärt werden“, bekräftigte die Ministerin.
Die deutsche Thomas Cook war durch die Pleite des britischen Mutterkonzerns ebenfalls in die Krise gerutscht und hatte am 25. September einen Insolvenzantrag gestellt. Per Gesetz liegt die Haftungsobergrenze für den Kundengeldabsicherer pro Geschäftsjahr bei 110 Millionen Euro. Ob die bisherige Haftungsobergrenze angehoben wird, ist noch nicht abschließend geklärt. „Das muss versicherungsmathematisch durchgerechnet werden“, sagte die Ministerin. „Wird die Grenze angehoben, muss sich dann auch ein Versicherer finden, der das zu akzeptablen Konditionen macht.“
Kritisch sieht Lambrecht den Vorschlag von Verbraucherschützern, sich bei der Haftungssumme am Jahresumsatz des größten Anbieters, Tui Deutschland, zu orientieren. „Wenn eine Versicherung so ein hohes Risiko absichert, dann hat das natürlich seinen Preis“, sagte die Ministerin. „Die Frage ist, ob Pauschalreisen dann überhaupt noch attraktiv sein können.“
Lambrecht widersprach der Einschätzung, dass mit Blick auf den Fall Thomas Cook eine Staatshaftung unausweichlich sei, weil die EU-Pauschalreiserichtlinie fehlerhaft in deutsches Recht umgesetzt wurde. „Das sehe ich an ders. Aber man kann es nicht völlig ausschließen“, sagte sie. Das hätten dann die Gerichte zu entscheiden. „Als damals die Summe von 110 Millionen Euro ins Gesetz gekommen ist, betrug der Schaden bei der größten bekannten Insolvenz eines Reiseveranstalters 30 Millionen Euro“, erläuterte die Ministerin. Daran habe sich der Gesetzgeber orientiert. „Deshalb kommt aus meiner Sicht eine Staatshaftung nicht infrage.“
Und wie und auf welcher Basis möchte die Frau Minister jetzt die Versicherung verklagen? Ich verstehe dass als BRD ./. Zurich im Rubrum, welche Rechte der Bundesrepublik sind denn verletzt, was gilt es einzuklagen oder ist das populistischer Unsinn einer Verwaltungsjuristin, die ihre BGB-Vorlesungen lange hinter sich hat? Oh, nein, die Bundesregierung will sich freikaufen bzw. kauft die Erstattungsansprüche geprellter Pauschalreisender. Das geht aus obigen Text nicht ganz hervor. Interview mit der Unjuristin im HB: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesjustizministerin-im-interview-lambrecht-droht-zurich-in-thomas-cook-streit-mit-klage-bundesregierung-kauft-sich-nicht-frei/25356992.html?ticket=ST-1376133-IIHspsNvYuU97l2ORRP0-ap1
Für den, der sich fragt, was die Bundesregierung hier klagen möchte: Die Bundesregierung erstattet den Pauschalurlaubern, die leer ausgingen, ihren Schaden und lässt sich dafür eventuelle Ansprüche gegen die Dritten (Thomas Cook, die Reiseversicherung) abtreten. Soweit der Plan jedenfalls. Die Bundesregierung würde also aus abgetretenem Recht klagen, nachdem sie in Vorkasse gegangen ist (mit Steuergeld) und dann einen Prozess finanzieren (mit Steuergeld) und vermutlich verlieren… Warum macht die Bundesregierung das? Eventuell, sagt manch böse Zunge, um einem Staathaftungsanspruch zu entgehen, weil ihr wohl bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht ein Fehler unterlaufen ist. Für Juristen sicher ein spannendes Feld, für Pauschalurlauber zählt dagegen nur: Es muss klingeln in der Kasse, wenn schon kein Urlaub und dann ist ja egal, ob das Geld vom Staat oder der Zurich kommt.