Im Wirecard-Skandal stellt die Bundesregierung nun doch die Regeln für private Aktiengeschäfte von Mitarbeitern der obersten deutschen Finanzaufsichtsbehörde Bafin auf den Prüfstand.
Die geltenden Regelungen würden „aktuell überprüft, insbesondere im Hinblick auf mögliche Beschränkungen des Handels von Finanzinstrumenten beaufsichtigter Unternehmer durch Bafin-Beschäftigte“, heißt es in einer schriftlichen Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Danyal Bayaz von den Grünen. Das Schreiben liegt der F.A.Z. vor. Noch Mitte August hat das Bundesfinanzministerium dagegen das interne Kontrollsystem der Finanzaufsicht für Aktiengeschäfte von Mitarbeitern als „streng und angemessen“ bezeichnet.
Die Antwort des Finanzministeriums auf die Grünen-Anfrage enthält auch neue brisante Einzelheiten zu den umstrittenen Finanzgeschäften von Bafin-Mitarbeitern: Demnach haben diese in den 18 Monaten bis Ende Juni diesen Jahres mit keiner Aktie so viel gehandelt wie mit Wirecard-Papieren. Es fällt außerdem auf, dass die für Marktüberwachung zuständige Bafin-Abteilung WA2 zu den Abteilungen zählte, in denen besonders viele private Aktiengeschäfte getätigt worden sind. Im Jahr 2019 waren dies in der betreffenden Abteilung 28 Fälle und in diesem Jahr 41 Fälle. Die Abteilung WA2 ist unter anderem für die Verfolgung von Marktmanipulationen, die Überwachung der Ad-hoc-Publizitätspflicht und von Leerverkaufsgeschäften zuständig – sowie für die Einhaltung der Regeln über den Insiderhandel. Alle diese Bereiche spielen im Fall Wirecard eine wichtige Rolle.
Bafin und Bundesregierung sind im August in die Kritik geraten, weil bekanntgeworden war, dass Mitarbeiter der Finanzaufsicht im ersten Halbjahr, als sich die Wirecard-Krise immer mehr zugespitzt hat, vermehrt mit Aktien des mittlerweile insolventen Zahlungsabwicklers gehandelt haben. Dies warf Fragen auf, ob die Bafin-Mitarbeiter berufliches Insiderwissen für private Finanzgeschäfte genutzt haben könnten.
„Es hinterlässt einen faden Beigeschmack, dass Bafin-Beschäftigte außergewöhnlich häufig mit Wirecard-Aktie gehandelt haben“, sagte der Grünen-Finanzpolitiker Bayaz zu den neuen Informationen der Regierung. „Bei der Finanzaufsicht muss bereits der bloße Eindruck eines Interessenkonflikts jederzeit ausgeschlossen sein“, forderte er. Deshalb müssten die Compliance-Regeln für Finanzaufseher in diesem Punkt dringend verschärft werden.
Ein vom wissenschaftlichen Dienst des Bundestags im Auftrag der Grünen erstellte Übersicht zeigt derweil, dass nationale Finanzaufsichtsbehörden in anderen Ländern teilweise deutlich striktere Beschränkungen für private Finanzgeschäfte ihrer Mitarbeiter haben als derzeit in Deutschland der Fall. Untersucht wurden dabei die Regeln in elf anderen EU-Staaten, sowie in Großbritannien, den Vereinigten Staaten, Kanada und Singapur. Das Gutachten liegt der F.A.Z. vor.