Ab 2020 müssen die Kosten ausgewählter Gesundheits-Apps von Krankenkassen erstattet werden.
Das am Donnerstag verabschiedete Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sieht vor, dass Patienten dabei die App-Stores von Apple und Google umgehen sollen, denn diese behalten in der Regel eine 30-prozentige Umsatzbeteiligung bei App-Käufen ein. Als Alternative zu den App-Stores schlägt die Bundesregierung den Aufbau eigener Vertriebsplattformen vor. Die Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Grünen bei der Bundesregierung, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt, zeigt nun, dass insbesondere im Fall von Apple unklar ist, wie die Stores umgegangen werden sollen.
Darin räumt die Bundesregierung ein, dass die vorgeschlagenen eigenen Vertriebsplattformen „zu aufwendig für eine breite Nutzung sind“. Apple blockiert solche Alternativplattformen für Apps komplett. Aus dem Umfeld des Gesundheitsministeriums ist zu hören, dass die Bundesregierung das Thema bei der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands im zweiten Halbjahr 2020 auf europäischer Ebene angehen wolle.
Gleichzeitig sei klar, dass es womöglich bis zu drei oder vier Jahre brauche, bis man einen alternativen Vertriebsweg gefunden habe
Bis dahin müssten die Patienten dann doch die App-Stores von Google und Apple nutzen. Der entsprechende Passus im DVG ist so formuliert, dass er App-Stores in „Ausnahmen“ zulässt.
Henrik Matthies, Geschäftsführer des „Health Innovation Hub“ des Ministeriums, kündigt an: „Wir werden in den ersten Jahren häufiger diese Ausnahmen haben.“ Das könnte die Sozialversicherungen jährlich einen zwei-, möglicherweise gar dreistelligen Millionenbetrag extra kosten, so erste Schätzungen.