Ex-Wirecard-Chef Braun wehrt sich mit Haftbeschwerde gege Inhaftierung

Seit rund zwei Monaten sitzt der langjährige ehemalige Wirecard-Chef Markus Braun in Untersuchungshaft. Dagegen setzt er sich nun zur Wehr.

Nach Informationen des Handelsblatts aus Justizkreisen hat der langjährige Wirecard-Manager über seine Anwälte vor wenigen Tagen eine Haftbeschwerde eingelegt. Darin weist Braun den von der Staatsanwaltschaft unterstellten dringenden Tatverdacht zurück. Außerdem ist aus seiner Sicht die Begründung der Untersuchungshaft nicht nachvollziehbar.

Die Haftbeschwerde ist 70 Seiten lang. In dem Schreiben legen Brauns Anwälte da, warum ihr Mandant aus ihrer Sicht nicht hätte in Haft genommen werden dürfen und die U-Haft beendet werden muss. Brauns Verteidiger Alfred Dierlamm wollte sich auf Nachfrage nicht zu der Haftbeschwerde äußern.

Mit dem Verfahren vertraute Personen berichten, dass verschiedenen Beschuldigte vor allem die Aussagen des ehemaligen Wirecard-Managers Oliver Bellenhaus anzweifeln. Bellenhaus war im wesentlichen verantwortlich für das Geschäft des Zahlungsdienstleisters in Dubai, das zeitweise rund ein Drittel des Konzernumsatzes beisteuerte. Bellenhaus ist selbst beschuldigt und sitzt auch in Untersuchungshaft. Er hat sich der Staatsanwaltschaft gestellt und lässt sich vernehmen. Bellenhaus´ Verteidiger reagierte auf Nachfrage des Handelsblatt nicht.

3 Antworten auf „Ex-Wirecard-Chef Braun wehrt sich mit Haftbeschwerde gege Inhaftierung“

  1. „Haftbeschwerde“?
    Dass ich nicht lache!
    Das gesamte Top-Management von dem Schwindelunternehmen Wirecard gehört ins Gefängnis!
    Insoweit beschwere ich mich, dass von denen immer noch welche frei herumlaufen.

  2. Was beschwert der sich denn? Das einzige, was es hier zu beschweren oder zu beklagen gibt, ist dass der Jens nicht in der Zelle nebenan einsitzt – wo er definitiv hingehört – sondern sich irgendwo mit gestohlenem / veruntreuten Geld insFäustchen lacht. Die Verantwortlichen in BAFin und im BMF gehören am besten gleich mit inhaftiert, bevor es wieder einen ergebnislosen U-Ausschuss gibt und keiner am Ende verantwortlich gewesen sein will.

  3. Nun zunächst einmal ist die Haftbeschwerde das gute Recht eines jeden Inhaftierten, was soll man sich darüber aufregen? Das ist Rechtsstaat und die dauernde oder regelmäßige Überprüfung, ob U-Haft noch angebracht ist, ist Teil eines justizförmigen Ermittlungsverfahrens.

    Dass es nun einen Beschuldigten gibt, der gleichwohl in Haft, wohl zum Liebling der Ermittler wird und andere fröhlich/vielleicht sogar fälschlich belastet, gehört zu solchen Fällen mit mehren Beschuldigten wohl auch dazu. Soweit alles normal.

    Schlimm an der ganzen Sache ist doch nur, dass sämtliche Aufsichtsmechanismen, Frühwarnsystem anscheinend völlig versagt haben oder Verantwortliche bewusst beide Augen zudrückten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert