Minister dürfen Handys löschen

Bundesminister können selbst entscheiden, ob sie SMS-Nachrichten auf ihren Diensthandys löschen oder zu den Akten geben.

Das geht aus der Antwort der Regierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor. Demnach »findet eine Speicherung von SMS und Telefonkontakten außerhalb der Geräte mit Blick auf den Daten- und Persönlichkeitsschutz nicht statt«. Die Regierung beruft sich auf eine Richtlinie, wonach Minister ihre Han­dys »auch privat« nutzen könnten. Falls »aktenrelevante digitale Informationen« anfielen, würde von der Hausleitung »sichergestellt«, dass diese registriert würden.

Allerdings wurde jüngst im Zuge der Berateraffäre im Verteidigungsministerium bekannt, dass bei den Diensthandys von Ex-Ministerin Ursula von der Leyen (CDU) die Daten gelöscht wurden. Sie waren dadurch für den Untersuchungsausschuss im Bundestag verloren. »Die Geschäftsordnung der Bundesministerien und die Registraturrichtlinie sind noch für das analoge Zeitalter gemacht«, sagt der FDP-Innenexperte Konstantin Kuhle. Seine Fraktion wird einen Antrag stellen, dass in den Ministerien eine »weisungsunabhängige Stelle« über die Archivierung von Daten entscheidet und nicht die Minister.

2 Antworten auf „Minister dürfen Handys löschen“

  1. Hahahaha. Beweisvernichtung mit Ansage und Erlaubnis der Regierung/Mittäter/Mitwisser/Beihelfenden/Anstifter… richtig bitter. Datenschutz. Datenschutz brüllt der Verteidiger im Gerichtssaal und der Angeklagte ist freizusprechen… so ein Unsinn.

  2. Das ist doch alles auch nur noch eine Farce. In jedem größeren Wirtschaftsunternehmen würde ab dem Mittleren Management und natürlich trotz und mit den Regeln des Datenschutzes (berechtigtes Interesse) darauf geachtet werden, dass eben kein Unfug getan wird. Betriebsspionage über das Betriebshandy oder Wettbewerbsverstöße, das wäre zwar auch dämlich, aber eine Kontrolle gerechtfertigt. Wieso haben Minister eigentlich kein Privathandy? Schon wäre das Problem gelöst und bei einem Ministergehalt kann man sich das auch leisten. Die Disziplin, beides getrennt zu halten, darf überdies von einem Amtsträger erwartet werden.

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