Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen weiteren mutmaßlichen Temposünder freigesprochen, weil er von einem rechtlich ungeeigneten Messgerät erfasst worden war.
Der Laserscanner, der den Autofahrer geblitzt hatte, konnte die eigentlichen Messdaten nicht abspeichern. Konkret ging es dabei um das Gerät Poliscan FM1. Schon zuvor hatte derselbe Richter einen mutmaßlichen Raser freigesprochen, der von dem Infrarotgerät Leivtec XV3 geblitzt worden war. Beide Urteile sind inzwischen rechtskräftig. Sie stützen sich auf den saarländischen Verfassungsgerichtshof, der Anfang Juli in solchen Fällen das Rechtsstaatsprinzip als verletzt angesehen hat. Damals ging es um den Laserscanner Traffistar S350. Die Berliner Polizei hat seit Mitte Juli alle Blitzer dieses Typs in der Bundeshauptstadt deaktiviert.