Verfassungsrechtler Joachim Wieland hat erhebliche rechtliche Bedenken beim Modell der Großen Koalition für die CO2-Bepreisung. „Die Eckpunkte für das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sind mit Blick auf die Einführung einer CO2-Bepreisung nicht zu Ende gedacht“, sagte Wieland dem Handelsblatt. Für die Jahre 2021 bis 2025 sei die Einführung eines Festpreises für CO2 geplant. „Es fällt schwer, darin Elemente eines Emissionshandels zu erkennen. Technisch würde das wie eine neue Steuer wirken, obwohl es als nationaler Emissionshandel für die Sektoren Verkehr und Wärme bezeichnet wird“, sagte er. Man könne darin eine Formenmissbrauch sehen.
Ähnlich argumentiert FDP-Fraktionsvize Michael Theurer. „Das Modell für den CO2-Preis ist hochgradig klageanfällig“, sagte er dem Handelsblatt. Es enthalte Elemente einer Steuer ohne Rechtsgrundlage. „So ist das Klimapaket nicht zustimmungsfähige“, sagte FDP-Politiker. Verfassungsrechtler Wieland fordert deshalb über eine andere Ausgestaltung nachzudenken. „Man könnte etwa beschließen, die existierende Energiebesteuerung stärker an den CO2-Emissionen auszurichten“, sagte er.
Das Bundesfinanzministerium plant, „möglichst viele steuerliche Veränderungen“ aus dem Klimapaket ins Jahressteuergesetz zu schreiben, das demnächst verabschiedet werden soll. Dies erfuhr das Handelsblatt aus Regierungskreisen. Dadurch würde ein langes parlamentarisches Verfahren vermieden und die Reformen könnten schneller in Kraft treten.
Hochgradig klageanfällig, Elemente von Steuer ohne Steuer zu sein… kennen wir doch irgendo her, oder?! Immerhin ist das beim RundfunkzwanGsbeitrag nicht anders gewesen. Da hieß es auch versteckte Steuer und es wurde geklagt und die Klagen wurden abgewiesn. Der Staat hat ja schlicht kein Steuererfindungsrecht!!! Aber deswegen erfindet er ja auch Steuern, die er dann nicht „Steuer“ nennt. Schweinerei. Sagte ja zur ersten Idee sogar der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, kann man auch hier anchlesen.
https://www.focus.de/finanzen/recht/co2-steuer-ist-verfassungswidrig-wissenschaftlicher-dienst-des-bundestages-kein-steuererfindungsrecht_id_11009517.html