Die Wirtschaftsminister der Länder und des Bundes beraten am Donnerstag über weitere Hilfen für Solo-Selbstständige.
Die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, die Bremer Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt (Linke), hat dazu nach Informationen des Handelsblatts eine Schaltkonferenz angesetzt, zu der auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eingeladen ist. Hintergrund ist, dass die Länder bei den Soforthilfen für Solo-Selbstständige aus den Corona-Hilfsprogrammen dringenden Nachbesserungsbedarf sehen.
Die Situation vieler Solo-Selbstständiger sei „dramatisch“, sagte Vogt dem Handelsblatt. „Wenn Aufträge wegbrechen und bei den oft eher geringen Umsätzen nichts angespart werden konnte, sind viele Existenzen in Deutschland bedroht.“ Daher halte sie mehr Unterstützung durch den Bund für „zwingend erforderlich“, fügte die Senatorin hinzu. „Ich hoffe sehr, dass Wirtschaftsminister Altmaier diese Notlage erkennt und eine wirksame Unterstützung von Solo-Selbständigen im Bundesprogramm gewährleistet.“
Vogt hat sich im Vorfeld der Schaltkonferenz zusammen mit dem nordrhein-westfälischen Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) in einem gemeinsam verfassten Brief an Altmaier und Finanzminister Olaf Scholz (SPD) gewandt. Viele Künstler, freie Journalisten, Dozenten, Trainer und andere Solo-Selbstständige beklagten, dass sie unter „erheblichen Umsatzeinbrüchen bis zum Totalausfall leiden, aber fast keine betrieblichen Sach- und Finanzaufwendungen geltend machen können“, heißt es in dem Schreiben, das dem Handelsblatt vorliegt. „Wir sind tagtäglich mit Hunderten von verzweifelten Zuschriften konfrontiert, die beklagen, dass die Soforthilfe sich zwar ausdrücklich an Sie als Solo-Selbstständige wendet, sie aber dann letztlich doch unberücksichtigt lässt“, heißt es in dem Schreiben.
Bislang gilt der Vorbehalt des Bundes, dass das Soforthilfeprogramm nicht zur Finanzierung des Lebensunterhalts, sondern nur für betrieblich veranlasste Kosten ausgezahlt werden dürfe. Pinkwart und Vogt bringen jetzt in ihrem Brief ein „Optionsmodell“ ins Spiel. Nach ihrer Vorstellung sollten Solo-Selbstständige wählen können, ob sie zur Sicherung ihrer Lebenshaltungskosten das Soforthilfeprogramm oder die Grundsicherung nutzen wollen.